Gremien

Rektorat für Religionsunterricht

Das Rektorat ist den Religionslehrpersonen und der Besuchskommission vorgesetzt und nimmt die operative Leitung bezüglich Personal und Finanzen wahr. Es organisiert den Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden.

Leitungskommission für den Unterricht

Die Leitungskommission setzt sich zusammen aus Delegierten des Kirchenrates und der Synode sowie den Verantwortlichen des Rektorats und einer Vertretung der Religionslehrpersonen. Sie entwickelt die Rahmenrichtlinien für den Unterricht und genehmigt die Lehrpläne und offiziellen Lehrmittel. Sie nimmt die Aufsicht über das Rektorat wahr und wählt auf dessen Vorschlag die Religionslehrpersonen und die Besuchskommission.

Fachausschuss gemeindlicher Unterricht (FAGU)

Jede Kirchgemeinde ist mit einer Pfarrperson im Fachausschuss vertreten. Er dient der Koordination inhaltlicher und organisatorischer Fragen des Unterrichtes in den Kirchgemeinden.

Konferenz der Religionslehrpersonen

Die Religionslehrpersonen des reformierten Rektorats vereinigen sich zu einer Konferenz, welche sich halbjährlich mindestens einmal versammelt. Die Konferenz dient der Weiterbildung und behandelt die Grundlagen, Ziele und Methodik des Unterrichts.

Besuchskommission für den schulischen Religionsunterricht

Die katholische und reformierte Kirche haben je eine Besuchskommission. Sie dienen der Qualitätssicherung im Religionsunterricht. Die Kommissionsmitglieder besuchen die Religionslehrkräfte einmal im Jahr und berichten dem jeweiligen Rektorat schriftlich. Sie stellen die Verbindung zwischen der Schule und den Kirchgemeinden bzw. Pfarreien her.

Oekumenische Unterrichtskommission

Der oekumenische  Religionsunterricht wird in Basel-Stadt von der Evang.-reformierten und der Röm.-katholischen Kirche getragen und verantwortet. Die ökumenische Unterrichtskommission ist eine beratende Kommission der jeweiligen Kirchenräte. Sie bespricht alle Themen, die den Religionsunterricht betreffen. Sie übernimmt Aufträge der Kirchenleitungen und stellt ihrerseits Anträge. Vertreten in der Leitungskommission sind je 5 Personen aus beiden Kirchen und eine Person der christkatholischen Kirche.