Religionsunterricht an der Schule

Der Religionsunterricht in Basel-Stadt liegt in der Verantwortung der Evang.-reformierten und der Römisch-kath. Kirche . Diese finanzieren ihn ohne staatliche Unterstützung aus den Erträgen der Kirchensteuer.
Die kirchlichen Rektorate für Religionsunterricht stellen dafür Lehrpersonen an, welche während mindestens drei Jahren für diesen Beruf ausgebildet und qualifiziert worden sind.
Alle Schülerinnen und Schüler sind unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit eingeladen, den Religionsunterricht zu besuchen. Über die Teilnahme entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Der Religionsunterricht (RU) hat folgende Ziele:

  • Er geht auf die unterschiedlichen Gottesvorstellungen der Kinder ein und nimmt ihre Sichtweisen ernst;
  • Er erschliesst die Bedeutung der biblischen Geschichten für die Lebensfragen der Schülerinnen und Schüler;
  • Er setzt sich mit der christlich geprägten Kulturwelt Europas auseinander;
  • Er will mithelfen, ein tragendes Lebens- und Gottvertrauen aufzubauen. Er zielt auf ein Leben in Zuversicht, Verantwortung und Mitmenschlichkeit ab.

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PDF-Flyer englisch

Ökumenischer Lehrplan für den Religionsunterricht
an der Primarschule Basel-Stadt

PDF-Ökum. Lehrplan, 44 Seiten

PowerPoint Präsentation (PPT), um den Lehrerteams den neuen Lehrplan vorstellen zu können.

PPT-Ökum. Lehrplan, 10 Seiten

Projekte Betreuung und Mediation (Schulseelsorge)

An der Primarschule Margarethen engagiert sich eine Lehrperson in der Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.

download: neues Konzept (November 2020)

Dauer des Religionsunterrichtes

Der RU findet während allen sechs Primarschuljahren statt und ist im Schulpensum integriert.

Kennzahlen zum Religionsunterricht

  • Durchschnittlich 75% aller Schülerinnen und Schüler besuchen den Religionsunterricht
  • Über 6000 Kinder und Jugendliche besuchen jede Woche den schulischen Religionsunterricht
  • An 33 Schulhäusern der Primarschule wird Religionsunterricht angeboten
  • Rund 100 Religionslehrpersonen sind bei der Evangelisch-reformierten oder der Römisch-katholischen Kirche angestellt
  • Die Landeskirchen von Basel-Stadt wenden dafür jährlich rund 5 Mio. Franken auf

Rechtliche Grundlagen

- „Ordnung für den RU 410.500“ (PDF 44kb)
- „Gesetzgebung zum RU, Auszug Bundesverfassung“ (PDF 68kb)

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